Anträge auf Überbrückungshilfe III bis 2.11.2021 möglich
Fristverlängerung wegen Fristablauf an einem Sonntag
Laut einer Mitteilung des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg vom 25.10.2021 lautet die Antwort des BMWi wie folgt:
"Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis 2.11.2021 gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist."
Das BMWi habe zudem mitgeteilt, dass diesnicht in die FAQ aufgenommen wird.
Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders start betroffen sind. Sie schließt an die Überbrückungshilfe II an und wird vom 1.11.2020 bis 30.6.2021 gewährt.
Der Antrag kann auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden.
Die Bundesregierung hat inzwischen mit der "Überbrückungshilfe III Plus" für Zeträume ab Juli 2021 eine Nachfolge geschaffen.
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Simon Beyme
28.10.2021 18:04 Uhr
Inzwischen hat das BMWI den 02.11. inzwischen auf seiner Seite bestätigt, siehe https://stbverband.de/antragsfrist-ueberbrueckungshilfe-iii-bis-02-11-2021-8995035/
Dieter Kuhlmann
27.10.2021 11:58 Uhr
Musss es nicht heißen, bis 30.06.2021 und ab Juli Ü III Plus?
Frank Holst
27.10.2021 16:02 Uhr
Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
danke für den Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.
MfG, Frank Holst, Haufe Online Redaktion