Mit dem Arbeitsblatt 2 werden die Befragten dann für ihren Aufgabenbereich um ihre Risikoeinschätzung für themenbezogene Compliance-Risikofelder gebeten.

Dabei sollen sich die Beteiligten auf eine persönliche Einschätzung unter Berücksichtigung des eigenen beruflichen Verantwortungsbereichs konzentrieren. Spiegelte die Risikobefragung der Führungskräfte letztlich vor allem die allgemeine Risikoeinschätzung der Öffentlichkeit wieder, wäre ihr Zusatznutzen für das Compliance Management allenfalls beschränkt. Über die Risikoeinschätzung der Öffentlichkeit und aus Expertensicht sollte der Compliance-Beauftragte ohnedies Bescheid wissen.

Der Fragebogen verzichtet bewusst auf Angaben zur Wahrscheinlichkeiten von Schadenshöhe und Häufigkeit. In einem gutgeführten Unternehmen sollten Straf- oder Bußgeld bewehrte Rechtsverstöße oder Verhaltensweisen, die mit einem besonderen Reputationsrisiko verbunden sind, so selten vorkommen, dass Mitarbeiter hierzu keine vernünftige erfahrungsbasierte Wahrscheinlichkeitsbeurteilung abgeben können. Compliance-Risiken sollten außerdem von den operativ verantwortlichen Mitarbeitern selbst keiner wahrscheinlichkeitsbasierten Chancen- bzw. Risikooptimierung unterzogen werden. Stattdessen orientieren sich die Fragebögen an der Managementperspektive von Führungskräften und stellen darauf ab, ob und auf welcher Ebene nach Auffassung der Befragten risikomindernde Maßnahmen erforderlich seien.

Die im Arbeitsblatt in der linken Spalte aufgeführten Funktionsfelder können der allgemeinen Erfahrung nach für Compliance-Risiken von Bedeutung sein. Die Liste sollte gegebenenfalls unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aktivitäten des Unternehmens gekürzt oder ergänzt werden.

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