Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.01.1998; Aktenzeichen 5 K 2340/97) |
Gründe
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Fundstellen
Haufe-Index 1450374 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen