Mit diesen Förderprogrammen richtet sich die Bundesregierung speziell an die Kommunen. Ziel ist es, die energetischen Bedingungen in den Städten weiter zu verbessern. So werden neben energieeffizienter Neubauten auch energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden gefördert. Bei den Gebäuden kann es sich sowohl um Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude handeln.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Richtlinie für die Förderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 8.12.2021
- Technische Mindestanforderungen zum Programm – Nichtwohngebäude
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 8.12.2021
- Technische Mindestanforderungen zum Programm – Wohngebäude
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