Keine Rückzahlung

Das Förderprodukt 464 dient wie das Programm 264 der Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Motiviert werden sollen die Kommunen hier aber durch Zuschüsse, die bei Einhaltung der Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen.

Das Programm entspricht bezüglich der Antragsvoraussetzungen, geförderten Maßnahmen, der Einbindung von Energieexperten und Eigenleistungen dem zuvor beschriebenen Programm 264. Es sind daher die Gliederungsziffern 2.1 bis 2.4 zum Programm 264 zu beachten.

Nicht gleich sind natürlich die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse, die das Programm 464 anbietet.

3.1 Höhe der Zuschüsse

Zuschüsse

Beim Erreichen der folgenden Effizienzgebäude/Effizienzhaus-Standards sind folgende Zuschüsse möglich:

 
Maßnahme am Maßnahme

Höchstbetrag des Zuschusses

Zuschusssatz
Nichtwohngebäude (NWG)

Neubau

  • Effizienzgebäude 40 NH

max. 4,5 Mio. EUR

12,5 %

Sanierung

  • Effizienzgebäude Denkmal
  • Effizienzgebäude 70
  • Effizienzgebäude 55
  • Effizienzgebäude 40

max. 4,5 Mio. EUR

20 % + 5 % bei EE/NH

25 % + 5 % bei EE/NH

30 % + 5 % bei EE/NH

35 % + 5 % bei EE/NH
Energetische Fachplanung

max. 20.000 EUR je Vorhaben

50 %
Nachhaltigkeitszertifizierung

max. 20.000 EUR je Vorhaben

50 %
Wohngebäude (WG) die Investitionskosten bei Neubau und Ersterwerb werden mit bis zu 120.000 EUR pro WE bezuschusst 12,5 %
Die Investitionskosten bei Sanierung von Bestandsgebäuden werden mit bis zu 120.000 EUR bezuschusst. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich der Investitionsbetrag auf 150.000 EUR
  • Effizienzhaus Denkmal = 20 % + 5 % bei EE
  • Effizienzhaus 85 = 20 % + 5 % bei EE
  • Effizienzhaus 70 = 25 % + 5 % bei EE
  • Effizienzhaus 55 = 30 % + 5 % bei EE
  • Effizienzhaus 40 = 35 % + 5 % bei EE

Energetische Fachplanung

  • Ein- oder Zweifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • 50 % von bis zu 10.000 EUR
  • 50 % von 4.000 EUR pro WE, max. 40.000 EUR pro Vorhaben

Nachhaltigkeitszertifizierung

  • Ein- oder Zweifamilienhaus
  • Mehrfamilienhaus
  • 50 % von bis zu 10.000 EUR
  • 50 % von 4.000 EUR pro WE, max. 40.000 EUR pro Vorhaben

3.2 Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination dieses Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Auch eine Kombination von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig.

Unzulässige Kombination

Nicht möglich ist eine Kumulierung von Mitteln der BEG und KWKG. In diesem Fall muss man sich für eine der beiden Förderungen entscheiden. Ebenfalls nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme folgender Programme/Förderungen:

  • Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)
  • KfW-Programm "Zuschuss Brennstoffzelle" (433) für dieselben förderfähigen Kosten
  • BEG Kommunen Kredit (264)
  • Zuschuss des BAFA für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Förderung aus den Vorgängerprogrammen CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP) oder Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) für ein und dieselbe Maßnahme.

3.3 Antragstellung

Direktantrag

Der Zuschuss ist direkt bei der KfW-Bank zu beantragen. Den notwendigen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Formularnummer 600 000 4862) findet man auf der Webseite der KfW (www.kfw.de/464).

Erforderlich ist, dass der Energieeffizienz-Experte die "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" (g)BzA erstellt hat. Das vom Antragsteller unterzeichnete Dokument muss mit dem Zuschussantrag eingereicht werden.

Der Förderantrag ist zu Beginn des Vorhabens zu stellen (siehe hierzu Abschn. 2.7 oben).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge