Die Förderung von Nichtwohngebäuden teilt sich in den Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude auf.

Förderung von Neubauten

Effizienzgebäude 40 NH

Gefördert wird die Errichtung von Nichtwohngebäuden (Neubau) sowie der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude. Die Nichtwohngebäude müssen dabei den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 (NH) erreichen.

Gefördert werden auch Umfeldmaßnahmen. Nicht gefördert werden dagegen die durch den Erwerb verursachten Transaktionskosten und die Kosten des Grundstückserwerbs.

 
Wichtig

Besonderheiten bei Rohbauten

Handelt es sich bei dem Objekt um einen Rohbau, fällt dieser nur dann unter die Förderung für Neubauten, wenn für ihn eine neue Baugenehmigung erteilt wird. Dies gilt auch, wenn ein Änderungsantrag gestellt wird, mit dem eine NH-Klasse erst erreicht wird.

Sanierung von Nichtwohngebäuden (NWG) zum Effizienzgebäude

Bestandsgebäude

Gefördert wird auch die energetische Sanierung sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden. Sie müssen dabei nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Gefördert werden aber nur Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Als energetische Sanierungsmaßnahmen gelten alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden und auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs oder Transmissionswärmeverlustes gerichtet sind, insbesondere

  • Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
  • Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
  • Einbau und die Erneuerung einer Lüftungsanlage,
  • Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
  • Errichtung eines Wärmespeichers im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude.

Das Nichtwohngebäude muss nach der Sanierung eine der folgenden Effizienzgebäude-Stufen erreichen:

  • Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH
  • Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
  • Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
  • Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH

WPB-Zusatzsatzförderung

Seit dem 22.9.2022 ist ein zusätzlicher Bonus für "Worst Performing Buildings" (WPB) eingeführt worden. Die Effizienzgebäude können davon profitieren:

  • Effizienzgebäude 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
  • Effizienzgebäude 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB

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