Nach Juli 2021
Entgegen der Programmregelung zum Programm 263 können Antragsteller bereits vor Antragstellung bei der KfW Liefer- und Leistungsverträge abschließen bzw. mit den Baumaßnahmen vor Ort beginnen. Allerdings darf der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. Baubeginn erst ab Juli 2021 erfolgt sein.
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