BMF, 29.6.2006, IV C 2 - S 2236 - 10/06

Bezug: BMF-Schreiben vom 6.3.2006 (BStBl 2006 I S. 248)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Energieerzeugung aus Biogas abweichend von den bisherigen Regelungen zur zeitlichen Anwendung (Tz. III) des o.a. BMF-Schreibens das Folgende:

Soweit sich in den Fällen der Energieerzeugung aus Biogas aus dem Schreiben für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis ergeben, sind die Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 beginnen.

Dieses Schreiben steht ab sofort bis auf weiteres auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Einkommensteuer – zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

Normenkette

EStG § 13

EStG § 15;

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 14

 

Fundstellen

BStBl I, 2006, 417

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