Schlagwörter

Ermäßigter Steuersatz, Parkplatz, W-LAN, Fitnesseinrichtung, Beherbergungsleistungen, Hotel, Aufteilungsgebot

 

Rechtsfrage (Thema)

Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden? Das Verfahren XI R 22/21 ruhte durch Beschluss vom 29.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516-21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Sätze 1-2; EGRL 112/2006 Art. 98

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 19.08.2021; Aktenzeichen 5 K 174/19)

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