Schlagwörter
Ermäßigter Steuersatz, Parkplatz, W-LAN, Fitnesseinrichtung, Beherbergungsleistungen, Hotel, Aufteilungsgebot
Rechtsfrage (Thema)
Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden? Das Verfahren XI R 22/21 ruhte durch Beschluss vom 29.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516-21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11 Sätze 1-2; EGRL 112/2006 Art. 98
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 19.08.2021; Aktenzeichen 5 K 174/19) |
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