Schlagwörter

Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung, Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb

 

Rechtsfrage (Thema)

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen durch einen gemeinnützigen Verein:

Ist das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsgebot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, nach Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) unionsrechtswidrig?

Das Verfahren XI R 35/20 war durch Beschluss vom 29.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

UStG § 12 Abs. 2 Nrn. 11, 8 Buchst. a S. 1; EGRL 112/2006 Art. 98; UStG § 12 Abs. 1, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.09.2020; Aktenzeichen 6 K 2273/17)

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