Schlagwörter
Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung
Rechtsfrage (Thema)
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension:
Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht?
Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 17.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 98
Verfahrensgang
Hessisches FG (Urteil vom 16.09.2020; Aktenzeichen 1 K 772/19) |
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