Schlagwörter

Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung

 

Rechtsfrage (Thema)

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension:

Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht?

Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 17.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, Abs. 1; EGRL 112/2006 Art. 98

 

Verfahrensgang

Hessisches FG (Urteil vom 16.09.2020; Aktenzeichen 1 K 772/19)

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