Schlagwörter
Betriebsaufgabe, Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterdarlehen, Teilwertabschreibung, Negatives Kapitalkonto
Rechtsfrage (Thema)
Führte die Einstellung des Restaurantbetriebs im Streitfall zur Betriebsaufgabe und damit zur Auflösung des negativen Kapitalkontos der Kommanditistin, oder war im Hinblick auf die Absicht, ein Catering und Eventmanagement zu betreiben, von einer Fortführung auszugehen? Führt eine Betriebsaufgabe stets zum Wegfall des Korrespondenzprinzips, so dass danach eine Teilwertberichtigung des Gesellschafterdarlehens im Sonderbetriebsvermögen in Betracht kommt?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 15a Abs. 3, § 16 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 20.07.2022; Aktenzeichen 9 K 3170/19 F) |
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