Schlagwörter

Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Rechtsanwaltskosten, Nachlassverbindlichkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3; BGB § 2042

 

Verfahrensgang

FG Köln (Entscheidung vom 09.02.2023; Aktenzeichen 7 K 1362/21)

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