Schlagwörter

Organschaft, Mehrabführung, Teilwertabschreibung

 

Rechtsfrage (Thema)

Körperschaftsteuergesetz: vororganschaftliche Mehrabführung

1. Kann eine Teilwertabschreibung, die im Jahr vor der Organschaft unterlassen wurde, eine vororganschaftliche Mehrabführung zur Folge haben?

2. Darf für die Beurteilung, ob eine vororganschaftliche Mehrabführung vorliegt, eine fiktive Handelsbilanz mit der Steuerbilanz verglichen werden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

KStG § 14

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 30.06.2022; Aktenzeichen 6 K 40/21)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge