Schlagwörter
Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Durchführung
Rechtsfrage (Thema)
Ist das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführt wird?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
KStG § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1
Verfahrensgang
FG Nürnberg (Entscheidung vom 28.06.2022; Aktenzeichen 1 K 536/21) |
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