Schlagwörter

Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Durchführung

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführt wird?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

KStG § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Nürnberg (Entscheidung vom 28.06.2022; Aktenzeichen 1 K 536/21)

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