Leitsatz (redaktionell)

1. § 8 Satz 2 KVStG 1972 ist zur Durchführung der Richtlinie 69/335/EWG ergangen.

2. Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG haben auch dann keinen Nennwert i.S. des § 8 Satz 2 KVStG 1972, wenn im Gesellschaftsvertrag für alle Gesellschafter sog. feste Kapitalkonten vereinbart sind, nach denen sich die Ausübung des Stimmrechts und die Gewinn- und Verlustverteilung richten.

 

Orientierungssatz

1. Bei fehlendem Nennwert von Kommanditanteilen ist die Gesellschaftsteuer gemäß § 8 Satz 1 Nr. 1b KVStG 1972 vom Wert der Gesellschaftsrechte zu erheben. Maßgebend ist insoweit der gemeine Wert. Beträgt dieser 0 DM, so ist die Gesellschaftsteuer ebenfalls auf 0 DM festzusetzen.

2. Ist eine nur aus natürlichen Personen bestehende KG persönlich haftende Gesellschafterin einer anderen KG, so löst bei den Kommanditisten dieser KG der Eintritt einer AG in die Komplementär-KG den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft aus. Der Begriff "Erwerb" i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 KVStG 1972 umfaßt nicht nur den derivativen, sondern ebenso den originären Erwerb. Er ist im gesellschaftsteuerrechtlichen Sinne zu verstehen und erfaßt auch die erstmalige Entstehung von Gesellschaftsrechten. Dabei wird nur der Erwerb von Gesellschaftsrechten, nicht jedoch eine dazugehörige Gegenleistung fingiert (vgl. BFH-Rechtsprechung).

3. NV: Trotz Verzichts der Beteiligten auf mündliche Verhandlung entschied der Senat, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren, durch Vorbescheid, da noch drei weitere Verfahren zu der gleichen Rechtsfrage zur Entscheidung vorlagen, in denen aber die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 FGO nicht ausnahmslos gegeben waren.

4. Parallelentscheidung: BFH, 6.3.1986, I R 388/83, NV.

5. Parallelentscheidung: BFH, 6.3.1986, I R 310/81, NV.

6. Parallelentscheidung: BFH, 6.3.1986, I R 311/81, NV.

 

Normenkette

KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1, 2 Nr. 3, § 8 S. 1 Nr. 1 Buchst. b, S. 2; HGB § 161ff; FGO § 90 Abs. 2; HGB § 161; FGO § 90 Abs. 3, § 121; BGB § 719; BewG 1974 § 9; EWGRL 335/69 Art. 5 Abs. 1-2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 06.03.1986 - I R 389/83 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132202

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