Entscheidungsstichwort (Thema)

Entscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Revisionsverfahren

 

Leitsatz (NV)

Erklären im Revisionsverfahren Kläger und Beklagter übereinstimmend, der Rechtsstreit sei in der Hauptsache erledigt, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos. Der BFH hat nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden.

 

Normenkette

FGO § 138 Abs. 1

 

Fundstellen

BFH/NV 1996, 846

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