Entscheidungsstichwort (Thema)
Bindungswirkung formell und materiell rechtskräftiger Entscheidungen
Leitsatz (NV)
Ein formell und materiell rechtskräftig gewordener Beschluß bindet nicht nur die Beteiligten, sondern auch das Gericht. Der Beschluß ist weder abänderbar noch aufhebbar (Anschluß an Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 1. Juli 1991 IV B 148/90, BFH/NV 1992, 48 m. w. N.).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 419869 |
BFH/NV 1995, 315 |
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