Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Das Herausstellen einer Rechtsfrage ohne Begründung der Klärungsbedürftigkeit reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus. Ist das FG-Urteil auf mehrere die Entscheidung tragende Gründe gestützt, muß hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden (BFH- Beschluß vom 13. 11. 1991 II B 69/91, BFH/NV 1992, 260).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 420800

BFH/NV 1996, 51

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