Entscheidungsstichwort (Thema)

Rüge nicht ausreichender Vertretung im Verfahren bei Verzicht auf mündliche Verhandlung?

 

Leitsatz (NV)

1. Hat der Kläger im Verfahren vor dem FG auf mündliche Verhandlung verzichtet, kann die zulassungsfreie Revision nicht auf die Rüge gestützt werden, mangels mündlicher Verhandlung sei der Kläger im FG-Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten gewesen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 9. 6. 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679).

2. Eine unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung).

 

Normenkette

FGO §§ 115, 116 Abs. 1 Nr. 3

 

Verfahrensgang

Hessisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 414862

BFH/NV 1987, 173

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