Entscheidungsstichwort (Thema)
Ablehnung der Vertagung kein Fall der mangelnden Vertretung
Leitsatz (NV)
Die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag rechtswidrig abgelehnt, beinhaltet nicht den Verfahrensmangel der mangelnden Vertretung i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls einen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machenden und die Versagung des rechtlichen Gehörs betreffenden Verfahrensmangel.
Normenkette
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3, § 118 Nrn. 3-4
Fundstellen
Haufe-Index 418270 |
BFH/NV 1992, 678 |
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