Die verschiedenen aus dem Zusammenwirken von Boden, Klima und Wasser sich ergebenden Möglichkeiten stellen die Klassen des Schätzungsrahmens dar (z. B. L II b 2). Für jede Klasse ist eine Wertspanne in Verhältniszahlen angegeben.

Die Wertzahlen sind Reinertragszahlen und setzen eine gemeinübliche und ordnungsmäßige Bewirtschaftung voraus. Sie entsprechen den Wertzahlen des Ackerschätzungsrahmens unter der Voraussetzung eines zu erwartenden Preisausgleichs zwischen Vieh- und Ackerbauerzeugnissen.

Hinsichtlich der Geländegestaltung ist eine ebene bis schwach geneigte Lage unterstellt. Abweichungen hiervon, soweit sie den Reinertrag wesentlich beeinflussen, werden durch besondere Abrechnungen berücksichtigt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (Verkehrs- und Absatzverhältnisse) sind ebenso wie beim Ackerschätzungsrahmen die Verhältnisse des mittleren Teils der Provinz Sachsen unterstellt. Abweichungen hiervon werden erst bei der Feststellung des Einheitswerts der Betriebe nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes berücksichtigt.

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