(1) Die unterschiedliche Ertragsfähigkeit des Nutzungsteils Spargel in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird durch Vergleich der Ertragsbedingungen beurteilt und durch Spargelbau-Vergleichszahlen (SpaVZ) ausgedrückt (§ 38 BewG).

 

(2) Grundlage für die Ermittlung der SpaVZ in 100 je Hektar ist die Spargelbau-Ausgangszahl in 100 je Hektar (vgl. Abschnitt 3.14). Die Spargelbau-Ausgangszahl des Nutzungsteils — SpaAZ — wird durch Multiplikation der SpaAZ in 100 je Hektar mit der Fläche des Nutzungsteils ohne Hof- und Gebäudeflächen usw. ermittelt.

 

(3) Der Verfahrensgang sieht folgende Stufen vor:

 

1.

Abrechnungen und Zurechnungen für natürliche Ertragsbedingungen (vgl. Abschnitt 3.15), soweit sie nicht bereits in den Spargelbau-Ausgangszahlen berücksichtigt sind. Die sich daraus ergebende Zahl wird als bereinigte Spargelbau-Ausgangszahl (b SpaAZ) bezeichnet.

 

2.

Abrechnungen und Zurechnungen für wirtschaftliche Ertragsbedingungen, und zwar für

 

a)

innere Verkehrslage (Abschnitt 3.16),

 

b)

äußere Verkehrslage (Abschnitt 3.17) und

 

c)

Spargelanbaufläche (Abschnitt 3.18)

werden an der b SpaAZ vorgenommen. Es ergibt sich eine Zwischensumme.

 

3.

Die Spargelbau-Betriebszahl (SpaBZ) ergibt sich, indem die Zwischensumme durch die Spargelanbaufläche zuzüglich der anteiligen Hof- und Gebäudeflächen usw. dividiert wird.

 

4.

Ab- oder Zurechnungen für Grundsteuerbelastung (vgl. Abschnitt 3.19) werden an der SpaBZ vorgenommen. Das Ergebnis ist die Spargelbau-Vergleichszahl in 100 je Hektar (SpaVZ).

 

(4) Die Verfahrenstechnik erfordert Abrundungen. Bei der Ermittlung der SpaVZ der Landes- und Orts-Bewertungsstützpunkte sind Dezimalen auf Ganze beziehungsweise Halbe abzurunden. Dabei sind die Dezimalen –,25 und –,75 auf Ganze abzurunden. Bei den Hauptbewertungsstützpunkten ist entsprechend verfahren worden. Bei der Ermittlung der Spargelbau-Vergleichszahlen der Nutzungsteile Spargel sind die Berechnungen mit zwei Stellen hinter dem Komma durchzuführen. Ergeben sich bei den Berechnungen mehr als zwei Stellen hinter dem Komma, so fällt die dritte und jede weitere Stelle hinter dem Komma fort. Die Spargelbau-Vergleichszahl wird mit einer Stelle hinter dem Komma festgestellt. Etwa sich bei der Berechnung ergebende weitere Stellen hinter dem Komma fallen fort.

 

(5) Die Tabellen Spa 1 bis Spa 7 enthalten

 

1.

feste Sätze, die unverändert zu übernehmen sind, und

 

2.

mittlere Sätze, die erforderlichenfalls durch Bildung von Zwischenstufen abgewandelt werden können.

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