In der Zeile 265 ist die Höhe der erworbenen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent).

Denn die Aufteilung des Grundbesitzwerts richtet sich hinsichtlich des Gesamthandseigentums nach der Höhe der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung.

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