Während es auf Xing und LinkedIn in erster Linie um Branding, Reichweite und Aufmerksamkeit geht, lassen sich auch andere, vermeintliche B2C-Kanäle, für das B2B-Kanzleimarketing einsetzen.

So kann sich eine Kanzlei zum Beispiel mit Hilfe von YouTube-Videos als kompetenter Ansprechpartner und Problemlöser zu steuerlichen Fragestellungen positionieren. Dabei ist die Videoplattform keinesfalls eine Einbahnstraße: Über die Kommentarfunktion ist es möglich, dass Steuerberater mit potenziellen Mandanten ins Gespräch kommen. Sie können Anfragen aus den Kommentaren im nächsten Video aufgreifen oder sie direkt in den Kommentaren beantworten. Viele Geschäftsleute folgen YouTube-Steuerkanälen, um sich über aktuelle Sachverhalte zu informieren. Insbesondere, um Startups und Gründer zu erreichen, die naturgemäß viele Fragen rund um das Thema Steuern haben, eignet sich dieser Kanal.

Auch das Bildernetzwerk Instagram wird im B2B-Marketing häufiger eingesetzt. Dort werden nicht nur Baumaschinen, Getränkeabfüllanlagen und Autokräne in Szene gesetzt, auch Steuerkanzleien bedienen sich der Macht der Bilder. Fotos von Ehrungen und Auszeichnungen, Team-Events oder Einblicke hinter die Kulissen können das Vertrauen stärken und die Kompetenz für Unternehmenssteuer-Themen unterstreichen. Für Steuerberater, die sich mit der Steuerpflicht von Influencern befassen, ist dieser Kanal besonders geeignet, um die Aufmerksamkeit potenzieller Mandanten auf sich zu ziehen.

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