RD Andreas Brunckhorst[*]

Die Digitalisierung ermöglicht sowohl Selbständigen als auch Arbeitnehmenden, ihre Tätigkeit mobil – am Ort oder zur Zeit ihrer Wahl – auszuüben. Das Angebot an neuen Arbeitsplatzformen und Arbeitsorten ist vielfältig. Ein Angebot kann ein Coworking-Space sein. Das können Büroflächen, Werkstätten oder Arbeitsflächen sein, die von Selbständigen aus unterschiedlichen Fachgebieten angemietet werden, um dort gemeinsam – aber nicht unbedingt miteinander – zu arbeiten. Dabei spielt der Netzwerkgedanke eine maßgebende Rolle, wenn Selbständige für ein Projekt den Austausch unterschiedlicher Disziplinen suchen. Coworking steht für Zusammenarbeit und Space für Raum. In dem Beitrag werden Fragestellungen zur Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer rund um die Anmietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space angesprochen.

[*] RD Andreas Brunckhorst ist Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

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