Für Arbeitgebende kann das Angebot eines weiteren Arbeitsplatzes an Arbeitnehmende – neben dem Betrieb oder dem Homeoffice – im Vordergrund stehen. Das dient dem Ziel, neue Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. Die Tätigkeit in einem Coworking-Space ermöglicht Arbeitnehmenden kurze Arbeitswege und reduziert so das Pendeln zwischen Betrieb und Wohnung. Das kann die ländliche Region stärken, weil es der Abwanderung entgegenwirkt.
Selbständige oder Arbeitgebende können
- entweder Büroräume mieten und einrichten
- oder die Infrastruktur von Anbietern in Anspruch nehmen.
Nutzung vorhandener Infrastruktur: Anbieter stellen den Interessenten einen Arbeitsplatz in einem Großraumbüro – einschließlich Büromöbel, Technik und Internetzugang – gegen Entgelt zur Verfügung. Die Interessenten können aus einer Vielzahl von Angeboten – z.B. tageweise oder monatsweise Miete nebst vielfältigen Nebenleistungen – wählen. Das Entgelt ist oft in Pauschalen eingeteilt. Ein bestimmter Arbeitsplatz steht meist nur gegen ein weiteres Entgelt zur Verfügung.
Weitere Vorteile: Für Selbständige und Arbeitgebende kann eine Kosteneinsparung eintreten, weil sie in ländlichen Regionen geringere Mieten für Büros aufwenden müssen. Selbständigen ermöglicht ein Coworking-Space eine Tätigkeit ohne eigenes Büro. Das ist bisweilen in der Kultur- und Kreativwirtschaft anzutreffen.
In dem Beitrag wird erörtert,
- ob das Anmieten eines Coworking-Spaces bei Selbständigen und Arbeitgebenden zu einer Betriebsstätte führt.
- Außerdem wird veranschaulicht, welche Aufwendungen Arbeitnehmende bei einer Tätigkeit in einem Coworking-Space als Werbungskosten (WK) geltend machen können und
- welche Einkünfte Vermietende eines Coworking-Spaces erzielen.
- Abschließend stellt der Beitrag Bezüge zur Umsatzsteuer (USt) und Gewerbesteuer (GewSt) her.
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