Für Arbeitgebende kann das Angebot eines weiteren Arbeitsplatzes an Arbeitnehmende – neben dem Betrieb oder dem Homeoffice – im Vordergrund stehen. Das dient dem Ziel, neue Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. Die Tätigkeit in einem Coworking-Space ermöglicht Arbeitnehmenden kurze Arbeitswege und reduziert so das Pendeln zwischen Betrieb und Wohnung. Das kann die ländliche Region stärken, weil es der Abwanderung entgegenwirkt.

Selbständige oder Arbeitgebende können

  • entweder Büroräume mieten und einrichten
  • oder die Infrastruktur von Anbietern in Anspruch nehmen.

Nutzung vorhandener Infrastruktur: Anbieter stellen den Interessenten einen Arbeitsplatz in einem Großraumbüro – einschließlich Büromöbel, Technik und Internetzugang – gegen Entgelt zur Verfügung. Die Interessenten können aus einer Vielzahl von Angeboten – z.B. tageweise oder monatsweise Miete nebst vielfältigen Nebenleistungen – wählen. Das Entgelt ist oft in Pauschalen eingeteilt. Ein bestimmter Arbeitsplatz steht meist nur gegen ein weiteres Entgelt zur Verfügung.

Weitere Vorteile: Für Selbständige und Arbeitgebende kann eine Kosteneinsparung eintreten, weil sie in ländlichen Regionen geringere Mieten für Büros aufwenden müssen. Selbständigen ermöglicht ein Coworking-Space eine Tätigkeit ohne eigenes Büro. Das ist bisweilen in der Kultur- und Kreativwirtschaft anzutreffen.

In dem Beitrag wird erörtert,

  • ob das Anmieten eines Coworking-Spaces bei Selbständigen und Arbeitgebenden zu einer Betriebsstätte führt.
  • Außerdem wird veranschaulicht, welche Aufwendungen Arbeitnehmende bei einer Tätigkeit in einem Coworking-Space als Werbungskosten (WK) geltend machen können und
  • welche Einkünfte Vermietende eines Coworking-Spaces erzielen.
  • Abschließend stellt der Beitrag Bezüge zur Umsatzsteuer (USt) und Gewerbesteuer (GewSt) her.

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