Ein Coworking-Space kann Gründerinnen und Gründern eine flexible und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Für Arbeitgebende bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden.

Dabei gilt es aber auch, Belange des Steuerrechts zu beachten. Der Beitrag zeigt, dass die Tätigkeit von Selbständigen in einem Coworking-Space zu einer Betriebsstätte führen kann. Das gilt auch für Arbeitgebende, wenn deren Arbeitnehmende dort tätig werden.

Anbieter eines Coworking-Spaces erzielen regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb anstatt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung ist meist überschritten.

Die Vermietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space als sonstige Leistung ist nicht von der USt befreit. Der ermäßigte Steuersatz ist nicht maßgebend. Bei der GewSt liegen die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung nicht vor.

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