Der Vertrag umfasst die Miete eines flexiblen Arbeitsplatzes. Das ist aber nur ein Vertrag über einen Arbeitsplatz in einem Raum – und nicht über einen abgeschlossenen Raum. Der Zugang zu den Räumen kann im Einzelfall zeitlich begrenzt sein. Das stellt eine nennenswerte Abweichung zu einem Mietvertrag dar. Das pauschale Entgelt umfasst auch die Nebenkosten. Eine Abrechnung der Aufwendungen für Heizung und Warmwasser erfolgt nicht. Das ist bei einem Mietvertrag – von Ausnahmen abgesehen – nicht möglich (§ 2 der Verordnung über Heizkostenabrechnung).

Außerdem umfasst der Vertrag die Miete der Büroausstattung wie Tisch, Stuhl und Schreibtischlampe. Bei Drucker, Kopierer und Scanner kann ein Mietvertrag, aber auch ein Werklieferungsvertrag vorliegen. Letzteres ist der Fall, wenn nicht die Miete der Geräte, sondern der Ausdruck, die Kopie oder die Datei als Ergebnis des Scans im Vordergrund steht. Das pauschale Entgelt umfasst meist nur eine begrenzte Anzahl an möglichen Ausdrucken oder Kopien.

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