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Wichtig

Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder

Die Anlage Kind ist in folgendem Fall auszufüllen:

Sie wollen Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen steuermindernd berücksichtigt bekommen.

Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Angaben zum Kind (Zeilen 4–15)

Hier werden die persönlichen Angaben zum Kind, Verwandtschaftsverhältnis und Kindergeldanspruch eingetragen.

Volljähriges Kind (Zeilen 16–20)

Volljährige Kinder können nur in den im Vordruck aufgeführten Fällen berücksichtigt werden.

Angaben zur Erwerbstätigkeit bei volljährigen Kindern (Zeilen 21–25)

Die Angaben sind nur von Bedeutung, wenn das Kind bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Seite 2

Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder ­(Zeilen 31–42)

Derartige Beiträge sind bei den Eltern abzugsfähig, wenn sie das Kind nicht geltend macht.

Übertragung des Kinderfreibetrags und Betreuungsfreibetrags (Zeilen 43–48)

Eine Übertragung auf einen Elternteil, Stiefelternteil oder Großeltern ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Entlastungsbetrag (Zeilen 49–54)

Hier beantragen Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag.

Sonderbedarf bei Berufsausbildung (Zeilen 61–64)

Der Freibetrag ist nur für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder möglich.
Seite 3

Schulgeld (Zeile 65–67)

Der Abzug ist möglich, wenn das Kind eine Privatschule mit anerkanntem ­Schulabschluss besucht.

Übertragung des Behindertenpauschbetrags des Kindes (Zeilen 68–72)

Dieser kann hier auf die Eltern übertragen werden.

Kinderbetreuungskosten (Zeilen 73–79)

Abziehbar sind die Kosten für im Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder.

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