Rz. 31
[Autor/Stand] Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz)
Zu Nummer 2 (§ 7)
Zu Buchstabe b (Absatz 6a – neu)
Durch den Hinweis auf § 8 AStG soll klargestellt werden, dass Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter passive Einkünfte im Sinne des § 8 Abs. 1 AStG sind, die einer niedrigen Besteuerung gemäß § 8 Abs. 3 AStG unterliegen.
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