Rz. 31

[Autor/Stand] Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz)

Zu Nummer 2 (§ 7)

Zu Buchstabe b (Absatz 6a – neu)

Durch den Hinweis auf § 8 AStG soll klargestellt werden, dass Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter passive Einkünfte im Sinne des § 8 Abs. 1 AStG sind, die einer niedrigen Besteuerung gemäß § 8 Abs. 3 AStG unterliegen.

[Autor/Stand] Autor: Ditz/Wassermeyer/Hörnicke, Stand: 01.08.2023

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