Rz. 77

[Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes)

...

  6. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst:

„ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

[Ergänzung des § 7 Abs. 3 um einen Satz 2 ggü. dem Referentenentwurf v. 10.12.2019]

"Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 erfüllt."

Begründung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz)

Zu Nummer 5 (§§ 7–12)

Absätze 2 und 3

...

Für das Nahestehen gelten die Grundsätze des § 1 Absatz 2 AStG (Artikel 2 Absatz 4 ATAD). Dies gilt auch für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 AStG erfüllen. Die Nahestehenden müssen nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein.

...

Absatz 5

Sind auf die Einkünfte der Zwischengesellschaft die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes anzuwenden, gilt nach Satz 1 ein Vorrang des Investmentsteuerrechts. Basierend auf Artikel 7 Absatz 3 ATAD gilt dies aber nicht, wenn diese Gesellschaft mehr als ein Drittel ihrer Einkünfte aus Geschäften mit dem Steuerpflichtigen oder ihm nahestehenden Personen erzielt.

[Autor/Stand] Autor: Ditz/Wassermeyer/Hörnicke, Stand: 01.08.2023

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge