Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes

Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914), wird wie folgt geändert:

7. In § 14 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "§ 8 Abs. 1 Nr. 8 und 9" durch die Angabe "§ 8 Abs. 1 Nr. 8 bis 10" ersetzt.

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