Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass
- die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und
- durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird,
kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG führen.
Schl.-Holst. FG v. 29.9.2021 – 4 K 36/20, EFG 2022, 54, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 24/21
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen