Zeitlich begrenzte Überlassung des Eigentums an Betriebsvorrichtungen

Im Streitfall stand die Umgestaltung der bisherigen Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen in eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Eigentumsüberlassung an den Mieter zur Beurteilung.
Finanzamt: Steuerlich unbeachtliche Scheinkonstruktion
Das Finanzamt hatte die entsprechende Änderung des Mietvertrages als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO und/oder als steuerlich unbeachtliche Scheinkonstruktion im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 1 AO bewertet.
Hiergegen wandte die Klägerseite außersteuerliche Gestaltungsgründe in Gestalt der Reduzierung von administrativem Aufwand und eine fortan erleichterte Bilanzierung ein. Darüber hinaus sei die Eigentumsüberlassung unentgeltlich, so dass diese gewerbeertragsneutral sei.
FG: Zivilrechtlicher Bedeutungsgehalt
Das Schleswig-Holsteinisches FG hat sich mit der Frage eines Missbrauchs im Sinne des § 42 AO und/oder eines Scheingeschäfts im Sinne des § 41 Abs. 2 AO nicht näher befasst.
Es stellte in seiner Beurteilung entsprechend den Vorgaben des BFH, Urteil v.28.11.2019, III R 34/17, maßgeblich auf den zivilrechtlichen Bedeutungsgehalt der vertraglichen Neuregelung ab. Hierzu hat es wegen der Neutralität des sachenrechtlichen Verfügungsgeschäfts auf den Inhalt des schuldrechtlichen Kausalgeschäfts abgestellt. Der Senat würdigte dieses als entgeltliches echtes Pensionsgeschäft am Hotelinventar, vergleichbar der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelung gemäß
§ 340b Abs. 2 HGB.
Die Entgeltlichkeit des Geschäfts leitete das Gerichts indiziell aus der unterbliebenen Reduzierung des Mietzinses und den weiteren Fallumständen ab.
Die vom 4. Senat zugelassenen Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 24/21 anhängig.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 29.9.2021, 4 K 36/20, Newsletter III-IV/2021
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
666
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
645
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
515
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
508
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
488
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
373
-
Teil 1 - Grundsätze
334
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
290
-
5. Gewinnermittlung
271
-
Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
22.04.2025
-
Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
22.04.2025
-
Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
22.04.2025
-
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
22.04.2025
-
Alle am 17.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
17.04.2025
-
Rechts- und Beratungskosten beim Anteilsverkauf einer Enkelgesellschaft
17.04.2025
-
FG Düsseldorf prüft Neuregelungen zur Grundsteuer
17.04.2025
-
Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen
17.04.2025
-
Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen
17.04.2025
-
Teilzeitbeschäftigung und Nichtrückkehrtage nach dem DBA Schweiz
15.04.2025