Es besteht keine sachliche Unbilligkeit aufgrund Vertrauensschutzes im Hinblick auf eine Verwaltungsanweisung (OFD Münster v. 7.1.1991, DB 1991, 523), wenn anlässlich parzellenweiser Verpachtung aus der vermeintlichen Betriebsaufgabe nicht die notwendigen steuerlichen Konsequenzen gezogen worden sind.

FG Münster v. 6.11.2020 – 4 K 1326/17 F, EFG 2021, 547, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 3/21

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