Der zum Beendigungszeitpunkt einer KG festgestellte Gewerbeverlust nach § 10a GewStG kann nach Anwachsung auf eine Kommanditisten-GmbH von dieser mit den Gewinnen aus dem gesamten Gewerbebetrieb verrechnet werden, ohne dass es einer Fortführung der Tätigkeit der bisherigen KG bedarf. Der festgestellte Gewerbeverlust einer KG ist im Fall der Anwachsung Grundlagenbescheid für den GewSt-Messbescheid des übernehmenden Kommanditisten, soweit Unternehmens- und Unternehmeridentität im Anwachsungszeitpunkt vorliegen, ohne dass es einer Fortführung der Tätigkeit der KG bedarf.

FG München v. 25.1.2023 – 6 K 1787/19, EFG 2023, 541, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 2/23

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