Der Bezug von steuerfreien Investmenterträgen hat kein Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG von anteiligen Aufwendungen aus einer sog. Pool-Finanzierung zur Folge, weil es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Einkünften und den Aufwendungen fehlt.

FG Nürnberg v.13.10.2020 – 1 K 610/19, EFG 2021, 1396, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 39/20

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