Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus einer teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine Aufteilung des Geschäfts in

vorzunehmen. Das FG folgt insoweit der bisherigen BFH-Rechtsprechung sowie der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung zur Anwendung der strengen Trennungstheorie, wonach die Anschaffungskosten der Anteile anteilig nach dem Verhältnis zwischen dem Entgelt und dem Verkehrswert der übertragenen Anteile beiden Geschäften zuzuordnen sind.

FG Rheinland-Pfalz v. 22.3.2023 – 2 K 1617/19, EFG 2023, 923, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 15/23

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