Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung i.R.d. Herstellung einer Immobilie können sofort abzugsfähige Finanzierungskosten sein, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde.

Im Streitfall war bei Kreditaufnahme zwischen den Vertragsparteien – als Grundlage und Voraussetzung für die Darlehensvergabe zwischen Darlehensgeber und -nehmer – die Installation eines Controllings im engeren Sinne zur Koordination der Planung, Informationsversorgung und Kontrolle im Zusammenhang mit der Ausgabe der einzelnen Darlehensteilbeträge durch den Kreditgeber nach Baufortschritt vereinbart worden.

FG Berlin-Bdb. v. 4.3.2021 – 12 K 12180/18, EFG 2021, 1817, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 8/21

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