Die Gewinnausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer SARL an die inländische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer KGaA stellt sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn

  • die KGaA der SARL ein Darlehen zur Verfügung gestellt und kurze Zeit später auf die Rückzahlung verzichtet hat und
  • der SARL die Gewinnausschüttung allein aufgrund dieses Verzichts möglich war.

Im Streitfall kam hinzu, dass die Verluste, die auf der ausschüttungsbedingten Wertminderung der SARL beruhten, von den Gesellschaftern der hinter der KGaA stehenden Personengesellschaft steuerwirksam genutzt werden sollten.

Schl.-Holst. FG v. 10.2.2021 – 5 K 199/18, EFG 2021, 1648, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 14/21

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