Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben wird und der Steuerpflichtige "alles getan" hat, um die AdV des Steuerbescheids zu erreichen, sein Antrag auf AdV aber gleichwohl erfolglos geblieben ist. Aus dem Erfordernis, "alles getan zu haben", um eine AdV zu erreichen, folgt, dass nach erfolgloser Beantragung einer Aussetzung der Vollziehung bei der Finanzbehörde im Anschluss auch ein Antrag beim FG gestellt worden sein muss (gegen FG Köln v. 24.11.2016 – 10 K 3370/14, EFG 2017, 363; Anschluss an AEAO zu § 240 Nr. 5 Buchst. f).

FG Berlin-Bdb. v. 22.11.2022 – 5 K 5146/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 2/23

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge