Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO) erscheint – vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 [zur Verfassungswidrigkeit der Verzinsungsregelung und zu deren Unanwendbarkeit für Verzinsungszeiträume ab 2019 sowie zur eigenständigen verfassungsrechtlichen Wertung anderer Verzinsungstatbestände nach der AO] – zweifelhaft.

FG Münster v. 16.12.2021 – 12 V 2684/21 AO, Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: II B 3/22

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