Es ist regelmäßig nicht fremdüblich, wenn die Gesellschaft unterschiedliche Zinssätze für das Gesellschafterdarlehen und das Kontokorrentdarlehen an den Gesellschafter vereinbart. In Höhe des Saldos liegt eine vGA vor.

FG Hess. v. 22.9.2020 – 4 K 557/18, Rev. nicht zugelassen

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