Einheitliche oder selbständige Betriebe? Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in einem anderen Betrieb des Betreibers verbraucht, ist zu prüfen, ob es sich um
- zwei selbständige Betriebe oder
- einen einheitlichen Betrieb
handelt. Diese Frage ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beantworten.[52]
Ein einheitlicher Betrieb ist nur dann anzunehmen, wenn die beiden Betriebe einander stützen und sich gegenseitig ergänzen. Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom zu mehr als 50 % in dem anderen Betrieb verbraucht, ist dies als gewichtiges Indiz zu werten.[53]
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