Im Jahr 2023 ist es aufgrund von Gesetzesänderungen zu mehrfachen Änderungen der Lohnsteuertabellen gekommen. Auch für 2024 sind Änderungen zu erwarten. Berücksichtigt sind bisher nur die vorstehend dargestellten steuerlichen Änderungen.[1]

Der bekannt gegebene Programmablaufplan für 2024[2] berücksichtigt ausdrücklich noch nicht die geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug hätten u. a. die Abschaffung der Fünftelregelung[3] und die Änderungen bei Versorgungsbezügen[4], sowie die Berücksichtigung der differenzierten Pflegeversicherungsbeiträge für Familien mit mehreren Kindern.[5]

Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, dass 2024 ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung mit weiteren Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bekannt gemacht wird.

 
Hinweis

Korrektur des Lohnsteuerabzugs wird erforderlich

Der bis zur Anwendung der endgültigen Programmablaufpläne vorgenommene Lohnsteuerabzug für das Jahr 2024 ist regelmäßig vom Arbeitgeber nach Inkrafttreten neuer Tabellen zu korrigieren.[6]

Für die manuelle Berechnung lag bis zum Redaktionsschluss noch kein Plan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen 2024 vor. Bis zur Bekanntmachung eines Programmablaufplans für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 zur manuellen Berechnung gilt eine Übergangsregelung[7]: Arbeitgeber, die die Lohnsteuer manuell über die Lohnsteuertabellen ermitteln, können für den Übergangszeitraum die Lohnsteuer auch auf Grundlage der Lohnsteuertabellen ab 01.07.2023[8] ermitteln, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge