Rz. 1
Stand: EL 107 – ET: 09/2015
Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG > Ausland Rz 25 ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland. Zu den der ESt entsprechenden Steuern gehören die ‚taxe sur le salaire‘, ‚impôt général sur le revenues des personnes physique‘ (vgl Anh 12 II des amtlichen ESt-Handbuchs).
Rz. 2
Stand: EL 107 – ET: 09/2015
Togo gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich vgl BMF vom 02.07.2015, BStBl 2015 I, 512.
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