Rz. 53

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 33 EStG. Zu Einzelheiten > Kindergarten.

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