Rz. 1
Stand: EL 116 – ET: 01/2019
Ein DBA mit Palau – Insel im südlichen Pazifik – auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung > Ausland Rz 25ff, > Doppelbesteuerung Rz 1ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.
Rz. 2
Stand: EL 116 – ET: 01/2019
Paulau gehört zu Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 27.12.2017, BStBl 2018 I, 64).
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