Rz. 1

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Ein DBA mit Palau – Insel im südlichen Pazifik – auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung > Ausland Rz 25ff, > Doppelbesteuerung Rz 1ff, > Inländische Arbeitnehmer im Ausland.

 

Rz. 2

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Paulau gehört zu Ländergruppe 3 (> Anh 2 Ländergruppen). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Kein > Kaufkraftausgleich (vgl BMF vom 27.12.2017, BStBl 2018 I, 64).

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