Rz. 12

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Erteilen Lehrkräfte an einzelne Schüler außerhalb ihrer haupt- oder nebenberuflich ausgeübten Lehrtätigkeit Nachhilfeunterricht, so gehören die erhaltenen Vergütungen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), weil ein Dienstverhältnis regelmäßig nicht begründet wird. Entsprechendes gilt für Einkünfte, die Lehramtsanwärter und Studenten aus der Erteilung von Nachhilfestunden erzielen. Auch Vergütungen für Hausaufgabenhilfe bei ausländischen Schülern sind kein > Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (LSt-Kartei Hannover, § 19 EStG 1.28). Ebenso die Schularbeitshilfe an einer VHS (so zur USt BFH 212, 150 = BStBl 2006 II, 147). Zur Pauschalierung von BA in diesen Fällen > Rz 15.

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